Satzung |
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Gebührensatzung der Volkshochschulen des Vogtlandkreises
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§ 1 Gebührenpflicht
Für die Belegung von Kursen und Veranstaltungen an den Volkshochschulen Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz und Reichenbach werden von den Teilnehmern Benutzungsgebühren erhoben. |
§ 2 Gebührensätze
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1. Die Gebührensätze beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten und betragen: |
- Gebühren für allgemeinbildende Kurse
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2.50 - 60.00 DM |
- Gebühren für beruflich bildende Kurse
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2.50 - 8.00 DM |
Gebühren für Bildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit |
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- mit Arbeitsämtern, privatrechtlichen Unternehmen und anderen Kooperationspartnern
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kostendeckend |
- Gebühren für Studienreise, Studienfahrten
und Exkursionen
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kostendeckend |
- Gebühren für Einzelveranstaltungen
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2.50 - 10.00 DM |
2. Die Gebühren für besondere Leistungen betragen: |
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- Nutzung volkshochschuleigener Schreibmaschinen und audiovisueller Unterrichtsmittel
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0.50 DM/Tag |
- Verwaltungsgebühren für entstandene Aufwendungen bei Rücktritt aus zustande gekommenen Lehrgängen
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10.00 DM |
- Beglaubigungen, Zweitausfertigungen von Zeugnissen, Anfertigen von Kopien
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lt. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten des VogtlandKreises |
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kostendeckend |
3. Prüfungsgebühren |
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Gebührensatzung des Deutschen Sächsischen Volkshochschulverbandes |
- Prüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK)
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lt. Gebührensatzung der IHK |
4. Die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses beträgt in der Regel 8 Teilnehmer. Bei unterbelegten Kursen können die Gebühren erhöht werden, wenn die Durchführung des Kurses von den Teilnehmern gewünscht wird. Die Kursgebühr ist dann aufwanddeckend zu kalkulieren. |
5. Der Leiter der Volkshochschule wird ermächtigt, im Einzelfall für Kurse, die nicht im
§ 2 aufgeführt sind, erhöhte Gebührensätze vorzuschlagen. Die Genehmigung erfolgt durch den Leiter des Schulverwaltungsamtes.
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§ 3 Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes |
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- Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Bezieher und Bezieherinnen von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe erhalten eine Gebührenermäßigung von 25 % gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
- Die Gebührenermäßigung gilt für Kurse, bei denen die Gebühr mehr als 90,00 DM beträgt.
Die Ermäßigung gilt nicht für Materialkosten.
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§ 4 Fälligkeit, Zahlungsweise |
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- Die Gebühren sind mit der verbindlichen Anmeldung für den gesamten Kurs fällig. Eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme ist nur bis zum Beginn des jeweiligen Kurses möglich.
- Für die Mahnung gilt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten des Vogtlandkreises in der jeweils geltenden Fassung.
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§ 5 Erstattungen |
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- Gebühren werden in voller Höhe erstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss.
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§ 6 Inkrafttreten |
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Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Gebührensatzungen der ehemaligen Landkreises Auerbach und Oelsnitz sowie die Gebührenordnungen der ehemaligen Landkreise Klingenthal und Reichenbach und alle damit im Zusammenhang stehenden Regelungen außer Kraft.
Plauen, den 13.06.1996
Dr. Lenk
(Landrat) |